www.deutsches-marinearchiv.de | Marine seit 1990 | Letzte Änderung: 26.10.2010 |
Weisung 2008
Quelle: http://www.marine.de/fileserving/PortalFiles/02DB070000000001/W27EEFRL093INFODE/JaWe_2008.pdf
Inspekteur der Marine
Jährliche Weisung Marine 2008
(JaWeM 2008)
Verteiler
BETREFF
Jährliche Weisung Marine 2008DATUM
Bonn, Dezember 2007Das zu Ende gehende Jahr war für die Marine von erfolgreichen Einsätzen und von Weichenstellungen für
die Zukunft bestimmt. An Einsätzen wie UNIFIL, Enduring Freedom und Active Endeavour haben 2007
durchschnittlich über 1400 Soldatinnen und Soldaten der Marine teilgenommen. Der Anteil der Marineangehörigen
an Einsätzen und einsatznahen Verpflichtungen lag auch 2007 weit über dem Durchschnitt der
Streitkräfte.
An UNIFIL sind erstmals Kräfte beider Flottillen und der Marineflieger annähernd gleichmäßig beteiligt, und
der Stab generiert sich zum Teil aus den Einsatzstäben. Die Personalergänzung trägt in zunehmendem
Maße dazu bei, die Abwesenheit für besonders belastete Soldatinnen und Soldaten zu verringern. Das zeigt,
dass sich die Strukturentscheidungen der letzten Jahre bewähren, jedoch bleibt die Belastung insgesamt
hoch.
Fortschritte gab es auch bei der materiellen Ausstattung der Marine. Erstmals ist die P-3C Orion in der
Operation Active Endeavour eingesetzt worden. In den nächsten Monaten werden fünf Korvetten der Klasse
130 in Dienst gestellt. Der Vertrag über vier Fregatten der Klasse 125 wurde abgeschlossen und für 2008
streben wir die parlamentarische Billigung für einen dritten Einsatzgruppenversorger an. Die nächsten wesentlichen
Projekte, deren Realisierung die Marine verfolgt, sind der MH-90 und die mittlere Überwasserkampfeinheit
der Klasse K 131.
Jetzt gilt es, den Blick weiter nach vorn zu richten. Im Rahmen der Transformation der Bundeswehr wird es
im kommenden Jahr darauf ankommen, Antworten zu finden auf neue Entwicklungen wie demografischen
Wandel, neue technische Möglichkeiten und geänderte konzeptionelle Anforderungen in unserem Umfeld.
Diese Weisung richtet sich an den Führungsstab der Marine, das Flottenkommando und das Marineamt. Sie
dient darüber hinaus der Information aller Marineangehörigen. Ich erwarte, dass sie durch die Vorgesetzten
in der Marine erläutert und durch ebenengerechte Zielvorgaben und Maßnahmen ergänzt wird. Zugleich
kommt es mir darauf an, in Öffentlichkeit und Politik das Verständnis für die Abhängigkeit unserer Sicherheit
und unseres Wohlstandes von der See zu fördern. Das ist Aufgabe aller Angehörigen der Marine.
Die mit dieser Weisung festgelegten Ziele sind sehr ehrgeizig. Sich herausfordernden Aufgaben zu stellen,
zeichnet die Marine und ihre Angehörigen aus. Das haben unsere Männer und Frauen in den zurückliegenden
Jahren des Umbaus unter hoher Einsatzbelastung bewiesen. Ich vertraue auch weiterhin auf Ihre
Mitarbeit und appelliere an Sie, gemeinsam für die Sicherheit unseres Landes und die Zukunft der Marine
alle erforderlichen Aufgaben anzupacken.
Wolfgang Nolting
Vizeadmiral
HAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
TEL
FAX
Fontainengraben 150, 53123 Bonn
Postfach 1328, 53003 Bonn
+49 (0)228-12-9215
+49 (0)228-12-5134
BMVgInspM@bmvg.bund.de
Wolfgang E. Nolting
Inspekteur der Marine
Jährliche Weisung Marine 2008
(JaWeM 2008)
1. Einleitung
(1) Die Marine trägt zum Fähigkeitsspektrum der Bundeswehr bei, indem sie die freie
Nutzung der See sicherstellt. Dabei bilden nach Vorgabe des Weißbuchs 2006 die militärische
Handlungsfähigkeit als Expeditionary Navy und die Fähigkeit zum Schutz
Deutschlands vor Bedrohungen auf und von See auch weiterhin die Schwerpunkte ihrer
Weiterentwicklung.
(2) Beide sind eng miteinander verbunden. Die See bildet einen zusammenhängenden
maritimen Wirkraum von den eigenen Küstengewässern über die Hohe See bis zu den
Küstenzonen fremder Einsatzgebiete. Die Sicherung und der Schutz von Seewegen
und Küsten dienen gleichermaßen der Sicherheit des Seeverkehrs und der Operationsfreiheit
der eigenen und verbündeten Streitkräfte. Sie sind Voraussetzung, um die
See vor fremden Küsten als eine Basis für streitkräftegemeinsame Operationen nutzen
zu können.
(3) Für die Weiterentwicklung der Marine sind Einsatzfähigkeit, der Beitrag zu
streitkräftegemeinsamen und multinationalen Operationen und Interoperabilität die bestimmenden
Faktoren.
2. Absicht
(4) Der eingeschlagene Weg zur Weiterentwicklung der Marine ist im Jahr 2008
fortzusetzen. Sie muss befähigt bleiben, einen wesentlichen Beitrag zur militärischen
Handlungsfähigkeit und zur maritimen Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten
zu leisten. Auf dieser Basis ist die Marine zukunftsfähig auszurichten.
(5) Für den Schutz von Seewegen und Küsten bildet das Thema Maritime Sicherheit
den Schwerpunkt der konzeptionellen Weiterentwicklung. Es ist unter Berücksichtigung
internationaler und ziviler Entwicklungen weiter zu untersuchen, um Folgerungen für
notwendige Fähigkeiten und Mittel der Marine zu ziehen.
(6) Im Mittelpunkt der Überlegungen zum Ausbau der Expeditionary Navy steht der
konzeptionelle Ansatz „Basis See“. Die Konzeptionellen Grundvorstellungen Basis See
sind streitkräftegemeinsam weiterzuentwickeln, um Ableitungen für künftige Fähigkeiten
und Mittel zu erarbeiten.
(7) Auf Grundlage von festzulegenden Zielfähigkeiten der Marine für einen langfristigen
Planungshorizont (2025+) sind die Strukturen der künftigen Ausstattung der Marine
(Zielausstattung) so abzuleiten, dass bis zum Jahresende Folgerungen in allen Planungskategorien
gezogen werden können. Das dient den strategischen Zielen der Regeneration
der Flotte und der Bereitstellung maritimer Fähigkeiten auch für den streitkräftegemeinsamen
Ansatz.
(8) Dabei kommt es darauf an, die Marine zukunftsfähig so aufzustellen, dass das für
die jeweils aktuellen Aufgaben benötigte Personal geworben, ausgebildet und für den
längeren Dienst in der Marine gewonnen werden kann.
3. Ziele und Maßnahmen
3.1. Maritime Sicherheit
(9) Für Deutschlands wirtschaftliche Prosperität und soziale Stabilität ist die freie und
ungehinderte Nutzung der See von vitaler Bedeutung. Das Wissen um diese Abhängigkeit
ist in unserer Bevölkerung nur gering ausgeprägt. Die Stärkung des maritimen
Bewusstseins ist deshalb ein strategisches Ziel der Marine und Aufgabe aller in ihr
Verantwortlichen.
(10) Das Weißbuch 2006 weist der Marine eine besondere Verantwortung für den
Schutz der Küstengewässer und Seeverbindungslinien Deutschlands und seiner Verbündeten
zu. Ziel ist es, die für den Beitrag zur maritimen Sicherheit erforderlichen Fähigkeiten
zu identifizieren und sicherzustellen. Sie umfassen das Spektrum von der
Lagebilderstellung bis zum Schutz der Schifffahrt gegen militärische Bedrohung.
(11) Die Marine unterstützt die Neugestaltung der maritimen Sicherheitsarchitektur in
einem multinationalen, ressortübergreifenden Ansatz. Ein Schwerpunkt dabei ist die
Vernetzung maritimer Lagebilder. Ausgangspunkt dafür ist ein verbessertes eigenes
Lagebild, in das alle für die Marine verfügbaren Informationsquellen zu integrieren sind.
Über die gegenwärtige Beteiligung am italienischen Virtual Regional Maritime Traffic
Centre hinaus ist die Zusammenarbeit auf vergleichbare Systeme vorrangig im Ostseebereich
und im deutschen Küstengebiet zu erweitern.
(12) Die mit der Entwicklung dieser Fähigkeit verbundenen Fragen sind beim Symposium
See- und Seeluftstreitkräfte 2008 „Herausforderung: Maritime Sicherheit“ zu untersuchen.
Weitere Erkenntnisse sind im Rahmen von Concept Development and Experimentation
(CD&E) aus dem Vorhaben „Information Protector 07“ zu ziehen. Die
vielfältigen multinationalen Initiativen von NATO, EU und nationalen und internationalen
Partnern sind ebenso zu berücksichtigen wie der nationale Ansatz der Vernetzten
Sicherheit.
(13) Zur maritimen Sicherheit sind Konzeptionelle Grundvorstellungen (KGv) zu erarbeiten,
aus denen die für die maritime Sicherheit erforderlichen Fähigkeiten und Mittel der
Marine abzuleiten sind.
3.2. Basis See
(14) Der Generalinspekteur hat am 12. Dezember 2007 die streitkräftegemeinsam
erarbeiteten KGv “Die See als Basis für streitkräftegemeinsame Operationen – Basis
See” erlassen. Auf ihrer Grundlage sind die für Operationen vor fremden Küsten
erforderlichen Fähigkeiten für streitkräftegemeinsame und multinationale Operationen
abzuleiten. Das schließt das Erarbeiten konzeptioneller Grundlagen für eine Gesicherte
Militärische Seeverlegefähigkeit (GMSV) ein.
(15) Für die streitkräftegemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten zur Führungsunterstützung
oder zum Schutz von Einheiten auch im Rahmen von Basis See ist die Teilnahme
an den CD&E-Vorhaben „Führen von See“ und „Common Shield 08“ einschließlich der
„Harbour Protection Trials 08“ der NATO auszuplanen, sicherzustellen und auszuwerten.
(16) Für die Realisierung der erforderlichen Fähigkeiten sind neue technische Lösungen
wie begrenzt autarke, mobile Subsysteme in Abstützung auf variable Trägerplattformen
zu untersuchen.
3.3. Langfristige Zielvorstellungen und Zielausstattung der Marine
(17) Für die Weiterentwicklung der maritimen Fähigkeiten der Bundeswehr sind langfristige
Zielvorstellungen Marine vorrangig aus den KGv Basis See und den konzeptionellen
Überlegungen zur maritimen Sicherheit zu entwickeln. Dabei sind die konzeptionellen
Grundlagen der Bundeswehr wie die Einteilung in Kräftekategorien zu beachten.
Außerdem sind Konzepte der NATO, der EU und verbündeter Nationen und die unter
Ziffer 3.4. festgelegten Vorgaben für einzelne Fähigkeitsbereiche zu berücksichtigen.
(18) Zielvorstellungen und die daraus abzuleitende Zielausstattung Marine für den
langfristigen Planungshorizont dienen als marineinterne Grundlage für die Beteiligung
am streitkräftegemeinsamen Planungsprozess in der Gesamtverantwortung des
Generalinspekteurs der Bundeswehr.
(19) Die aus ihnen abzuleitenden Folgerungen für Personal, Ausbildung, Struktur und
Infrastruktur und für Forderungen an externe Leistungserbringer sind unter Berücksichtigung
gegenseitiger Abhängigkeiten in einem iterativen Prozess zu entwickeln.
3.4. Vorgaben für einzelne Fähigkeitsbereiche
(20) In die Untersuchungen sind unter anderem die Vernetzte Operationsführung
(NetOpFü), Überwasserkriegführung im Küstenraum, Seeminen- und Kampfmittelabwehr,
U-Jagd, Nachrichtengewinnung und Aufklärung (NG&A) und Theater Ballistic
Missile Defence (TBMD) mit einzubeziehen.
(21) Voraussetzung für die Zusammenarbeit im nationalen und multinationalen Rahmen
ist Interoperabilität. Erst sie befähigt zur NetOpFü. Auch 2008 beteiligt sich die Marine
an streitkräftegemeinsamen und multinationalen Übungs- und Testvorhaben, um
daraus Folgerungen für die eigene Weiterentwicklung in allen Fähigkeitsbereichen zu
ziehen.
(22) Zur Teilnahme an NetOpFü sind - schrittweise und eingepasst in die geplanten und
existenten streitkräftegemeinsamen Fähigkeiten - Verfahren, Abläufe und technische
Mittel für ein Informations- und Wissensmanagement der Marine zu etablieren. Streitkräftegemeinsame
und zivil-militärische Netzwerkbeziehungen sind zu untersuchen.
(23) Im Bereich der Überwasserkriegführung sind besonders solche Fähigkeiten und
Mittel zu untersuchen, die für die Abwehr von Bedrohungen aus der Küste benötigt
werden. An dieser Untersuchung ist das COE CSW zu beteiligen.
(24) Der Schutz des eigenen Küstenvorfelds und die Operationsfreiheit im fremden
Küstenräumen hängt von der Fähigkeit ab, der Bedrohung durch Seeminen und
andere Kampfmittel an der Schnittstelle See/Land zu begegnen. Dafür ist eine angemessene
Zielvorgabe zu entwickeln. Neue technologische Lösungen sind zu untersuchen
und in einem modularen Ansatz in bestehende Fähigkeiten zu integrieren.
(25) Gleichrangige Bedeutung kommt der Fähigkeit zur U-Jagd zu. Doktrinen, Einsatzgrundsätze
und -verfahren sind unter Konzentration auf den dreidimensionalen
U-Jagdverbund weiterzuentwickeln.
(26) Das Militärische Nachrichtenwesen muss im Wirkverbund zwischen den Mitteln im
Einsatzgebiet und der heimatgestützten Auswerteorganisation Informationsunterstützung
für operative Planungen zur Verfügung stellen. Das schließt organisatorische
Mittel der NG&A an Bord seegehender Einheiten mit ein. Die Systemarchitektur und
die technischen und organisatorischen Anforderungen sind in Zusammenarbeit mit den
Verantwortlichen des Fü S zu entwickeln.
(27) TBMD dient primär dem Schutz der Truppen im Einsatz, sie kann als Bestandteil
der Gesamt-BMD auch zum Schutz Deutschlands und des NATO-Territoriums beitragen.
2008 ist das angemeldete CD&E-Vorhaben „Frühwarnung und Zielvoreinweisung
im Rahmen der Flugkörperabwehr“ gemeinsam mit der Luftwaffe zu nutzen, um Grundlagen
für eine mögliche Fähigkeitserweiterung der Fregatten Klasse F 124 zu schaffen.
3.5. Vorgaben für die Planungskategorien Personal, Ausbildung, Struktur, Organisation
und Verfahren
(28) Parallel zu den langfristigen Überlegungen über die zukünftige Gestalt der Marine
sind schon 2008 in einzelnen Bereichen Entscheidungen zur Weiterentwicklung zu
treffen oder vorzubereiten.
(29) Bei auch weiterhin hohen Einsatzverpflichtungen ist die personelle Durchhaltefähigkeit
der Flotte zu sichern. Gleichzeitig sind Maßnahmen zu treffen, um dem sich abzeichnenden
demografischen Rückgang des Bewerberpotenzials entgegen zu wirken.
Um unsere Soldatinnen und Soldaten für längere Zeit in der Marine zu gewinnen, ist
die Vereinbarkeit von Familie und Dienst spürbar zu verbessern. In der Ausbildung
muss es auch darum gehen, Kompetenzen, die in aktuellen Einsätzen weniger gefordert
sind, für künftige Aufgaben als Basis unserer Professionalität zu erhalten.
(30) Um diesen komplexen Anforderungen zu genügen, müssen eingeleitete Projekte
fortentwickelt und neue Wege beschritten werden. Dazu gehören das „Konzept Personalergänzung
Flotte“, flexible Mehrbesatzungskonzepte und neuartige "Stützpunktnahe
Aus- und Weiterbildungszentren" mit moderner Ausbildungstechnologie. Ziel ist es,
Gesamtbesatzungen, Teams oder einzelne Soldatinnen und Soldaten an ihrem Standort
ohne zusätzliche Abwesenheit flottennah auszubilden.
(31) Auf Grundlage der 2007 in Kraft gesetzten „Einzelkonzeption Ausbildung in der Marine“
ist die Ausbildung fortlaufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen.
Dabei kommt es zunehmend darauf an, Individual- und Teamausbildung miteinander
zu verzahnen, um den Erfordernissen der Einsatzorientierung zu genügen.
(32) Im Projekt Marinehubschrauber 90 sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Indienststellung
eines den Anforderungen der Marine entsprechenden Bordhubschraubers
in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Projekt Fregatte Klasse F 125 ermöglichen.
(33) Mit der Realisierung des Projekts Herkules wird die Marine über eine leistungsstarke
und bedarfsgerechte IT-Unterstützung im administrativen Bereich verfügen. Die
2008 beginnende Integrationsphase ist mit der eingesetzten Realisierungsstruktur Marine
aktiv zu unterstützen.
(34) Bei der Einführung von SASPF in die Marine geht es 2008 vorrangig darum, die
notwendigen Voraussetzungen für die Ablösung der logistischen Systeme in Nutzung
zu schaffen. Dazu gehört unter anderem die zügige und vollständige Erfassung und
Strukturierung der Stammdaten. Für schwimmende Einheiten und Verbände und auch
für verlegbare Anteile der Marineflieger und der Marineschutzkräfte sind Autarkielösungen
ohne permanente Anbindung an das ortsfeste Netzwerk zu realisieren.
(35) Vor dem Hintergrund der steigenden Kosten für die Beschaffung und Nutzung muss
sich die Marine in enger Abstimmung mit dem Bedarfsdecker neu positionieren. Die
Kompetenz des öffentlichen Auftraggebers für Forderung, Bewertung, Durchführung
und Qualitätssicherung von Rüstungsprodukten ist zu erhalten und wo nötig auszubauen.
Dazu sind Konzepte einer strukturierten Kommunikation aller Verantwortlichen
zu entwickeln. Die Ergebnisse der im Fü M eingerichteten Arbeitsgruppe „Realisierung
Fregatte Klasse F 125“ sind einzubeziehen.
(36) Dem Ziel des Kompetenzerhalts dient auch die Entwicklung eines Basis Führungsund
Waffeneinsatzsystems (Basis-FüWES). Zugleich sollen die Einsatzbereitschaft
vorhandener und künftiger Waffensysteme erhöht und die Kosten für Systempflege und
-änderung gesenkt werden. 2008 ist mit der Erarbeitung der entsprechenden „Abschließenden
Funktionalen Forderung“ zu beginnen.
(37) Neue wirtschaftliche Wege der Zusammenarbeit mit der gewerblichen Wirtschaft
sind zu erschließen und übergreifend darzustellen. Das umfasst Möglichkeiten der öffentlich-
privaten Partnerschaft (ÖPP) bis zur Schaffung eines Systems zur Instandsetzungsunterstützung
mit der Erprobung eines „Condition Monitoring“.
(38) 2008 kommt es auch darauf an, die neuen Unterstützungsmöglichkeiten des
Controlling, die sich aus der Implementierung der Balanced Scorecard (BSC) des
Inspekteurs der Marine und der Höheren Kommandeure der Marine in SAP ergeben,
und die Kosten- und Leistungsrechnung zu nutzen, um in der Marine noch besser zu
wirtschaften.
4. Schluss
(39) Professionalität in der Vorbereitung und Durchführung und kompetente Nachbereitung
jedes Einzelvorhabens auf und über See und an Land sind auch 2008 Markenzeichen
einer erfolgreichen Marine. Das schließt Führung mit Auftrag und kameradschaftliche
Anleitung aber auch konsequente Durchsetzung von Vorgaben im täglichen
Dienst ausdrücklich ein. Dabei kommt es darauf an, die Eigeninitiative unserer Soldatinnen
und Soldaten zu fördern und Innere Führung in einem Klima des Vertrauens zu
leben.
(40) Mit Offenheit für neue Gedanken und Wege und im kameradschaftlichen Dialog gilt
es, die Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Marine mit den Belangen ihrer
Angehörigen auch unter anhaltend hoher Belastung in Einklang zu bringen. Nur so wird
es uns gelingen, die anspruchsvollen Vorgaben dieser Weisung in die Realität
umzusetzen.
V e r t e i l e r:
(Verteilung bis Bataillonsebene)
Führungsstab der Marine Intranet Fü M
Beauftragter des InspM für das MilNw der Marine elektronisch
(Fü S II 4)
Befehlshaber Flotte Glücksburg 65
Amtschef Marineamt Rostock 50
Führungsakademie der Bundeswehr - 7
Beauftragter des Inspekteurs der Marine an der
FüAkBw Hamburg / Leiter Fachbereich Führungslehre Marine
nachrichtlich:
Einsatzführungskommando der Bundeswehr Potsdam 5
Kommando FOSK Potsdam 3
Kommando Operative Führung Eingreifkräfte Ulm 3
Innenverteiler III elektronisch
Reserve 17
Gesamt 150
Weiterführende Informationen: